ABGs

Diese AGB gelten für alle Angebote von DIMA.
Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrags mit DIMA.
Diese AGB sind auf der DIMA-Webseite www.dima-glz.ch abrufbar.
Diese AGB werden den Lernenden am ersten Schultag erklärt und Fragen dazu werden beantwortet.

1. Teilnahmebedingungen

1.1. Als rechtsgültige Anmeldung gilt das unterschriebene Anmeldeformular oder die elektronische Anmeldung (E-Mail). Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält nach dem Anmeldeschluss und nach dem Erstellen des Stundenplans eine Kursbestätigung.

1.2. Durch die Unterzeichnung der Anmeldung oder durch die Übermittlung der elektronischen Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin bzw. der Kurszahler, den Kurs zu bezahlen.

2. Organisation

2.1. Die Termine der DIMA-Kurse und der DIMA-Veranstaltungen sind für alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen und Lehrpersonen vorgegeben. Programmänderungen, neue Angebote oder eine Erweiterung bestehender Angebote sowie eine Absage oder Verschiebungen von Veranstaltungen können ausschliesslich durch die Schulleitung veranlasst werden.

2.2. Die Schulleitung bemüht sich, die Teilnehmenden in Gruppen entsprechend Vorbildung und Interessenschwerpunkten einzuteilen. Darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Der durch die Schulleitung vorgelegte Stundenplan ist verbindlich. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass der Unterricht während eins ganzen Kursjahrs durch die gleiche Lehrperson geleistet wird.

2.3. Betrifft die Kursorte Basel, Bern und Luzern: Die Reservetrage sind für einen möglichen Kursausfall reserviert, welcher durch Lehrpersonen verursacht wurde. Kurstage, welche von den Teilnehmenden nicht wahrgenommen werden können, können nicht nachgeholt werden.

2.4. Wer an der Teilnahme eines Kurses verhindert ist, soll sich am Vortag abmelden. Den Teilnehmenden stehen dafür die Mobile-Nummer von DIMA zur Verfügung.

2.5. DIMA behält sich das Recht vor, ausstehende Kursgelder zu mahnen und eine Mahngebühr vonFr. 20.- für die 2. Mahnung und Fr. 30.- für die 3. Mahnung sowie einen Verzugszins von 1% pro Monat zu erheben.

2.6. Wenn gewünscht, wird nach Kursabschluss eine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt und den jeweiligen Teilnehmern und Teilnehmerinnen abgegeben. Bei Absenzen von über 20% der Kursdauer kann keine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt werden.

3. Abmeldung/Kursabbruch

3.1. Bei einem Abbruch des Kurses kann je nach Kündigungszeitpunkt das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen werden. Jeder Kursabbruch ist mit einem administrativen Aufwand verbunden, der dem Kurszahler verrechnet wird (Pauschale von CHF 250.00).

3.2. Eine Kursabmeldung ist kostenlos, wenn die Abmeldung vor Ablauf des Anmeldeschlusses erfolgt.

3.3. Die DIMA-Kurse haben jährlich mehrere Startdaten. Auf diese Startdaten hin kann ein Kurs vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens zwei Monate im Voraus erfolgen. Wenn die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht ist, behalten wir uns vor, die Anzahl Kurslektionen anzupassen, damit der Kurs trotzdem durchgeführt werden kann.

3.4. Für Ferien, Militär, Krankheit, Unfall und berufsbedingte Abwesenheit kann kein Abzug des Kursgeldes gemacht werden.

4. Datenschutz

4.1. DIMA hält sich an die Daten- und Personenschutzbestimmungen. Die DIMA-Mitarbeitenden und DIMA-Lehrpersonen stehen unter Schweigepflicht. Alle Mitarbeitenden und Lehrpersonen von DIMA haben aber Einblick in die Berichte der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

4.2. DIMA tauscht mit der zuständigen Stelle, welche die Kursfinanzierung übernimmt, Informationen zur Kursanwesenheit und zu Lernfortschritten aus. DIMA hat die Pflicht, bei dreimaliger und aufeinanderfolgender Abwesenheit im Unterricht den Kurszahler zu informieren. Diese Informationsweitergabe kann mit einem schriftlichen Antrag verweigert werden.

4.3. Zwecks Kursfinanzierung darf die zuständige Stelle einen Kursteilnehmer/eine Kursteilnehmerin zu einem Gespräch einladen. Dafür verpflichtet sich der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin gegenüber dieser Stelle sämtliche dafür notwendige Unterlagen zur finanziellen Situation offenzulegen.

5. Schlussbestimmungen

5.1.  DIMA haftet nicht für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter oder deponierter Gegenstände. Die Benützung der Unterrichträume erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

5.2.  Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.

5.3.  Beschwerdegang: 1. Schulleitung 2. Vorstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.

5.4.  Werden einzelne Punkte der Teilnahmebedingungen ungültig, so bleiben die übrigen in Kraft.

 

8057 Zürich, 05. April 2018

Gebärdenfoto "Regeln"

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