Für Arbeitgebende & Teams
Wenn in deinem Team eine gehörlose Person arbeitet und du wissen möchtest wie wann Gebärdensprach-dolmetschende zum Einsatz kommen sollten und wie eine barrierefreie Kommunikation gelingt, findest du hier alle wichtigen Informationen dazu.
Muss ich die Kosten als Arbeitgeber übernehmen?
Nein. Gehörlose Schweizer Bürger:innen sind IV berechtigt. Mit einer Arbeitsplatzverfügung werden bis zu CHF 20’050 pro Jahr gemäss Art.9 HVI von der IV bezahlt. Das sind umgerechnet ca. 10 Stunden Dolmestchdienstleistungen pro Monat. Die gehörlose Person bestellt diese bei der PROCOM. Die PROCOM rechnet den Betrag direkt mit der IV ab. Gebärdensprach-dolmetschende gelten als Hilfsmittel am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen zur Arbeitsplatzverfügung, sind auf der Webseite des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS zu finden.
Auf was muss ich achten?
Gebärdensprachdolmetschende sollten mindestens 2 Wochen im Voraus bestellt werden.
Gibt es einen Text oder eine Präsentation zum Anlass? Dann sende diese frühzeitig an den/die Gebärdensprachdolmetscher:in.
Wann braucht es Gebärdensprachdolmetschende
Bei allen wichtigen Sitzungen und Gesprächen sowie Anlässen mit vielen Menschen/Mitarbeitenden sollten Gebärdensprachdolmetschende bestellt werden. Damit wird gewährleistet, dass die gehörlose Personen alles korrekt versteht und der Termin barrierefrei gelingt. Gebärdensprachdolmetschende können auch zu Online-Meetings bestellt werden
Gebärdensprachdolmetscher:innen unterliegen der Schweigepflicht.
Wie kommuniziert die gehörlose Person im Alltag?
Im Alltag braucht es keine Dolmetschenden. Die gehörlose Person kann meist gut vom Mund ablesen. Mit den gängigen online Übersetzungstools via Handy oder mit Stift & Papier können Informationen, die nicht verstanden werden, aufgeschrieben werden. Wichtig ist, dass du immer Blickkontakt mit der gehörlosen Person hast, damit sie deine Mimik & dein Mundbild ablesen kann.