Für Menschen mit Migrationshintergrund

In deinem Team arbeitet eine gehörlose Person mit Migrationshintergrund oder du selbst hast einen Migrationshintergrund. Hier informieren wir dich über deine Möglichkeiten, Dolmeschtdienste zu bestellen.

Muss der Arbeitgeber die Kosten für mich übernehmen?

Ob gehörlose Menschen mit Migrationshintergrund IV berechtig sind, hängt von vielen Faktoren ab. Je nachdem welches Abkommen die Schweiz mit dem Herkunftsland hat, können IV Leistungen übernommen werden oder nicht. Somit gilt es im Einzelfall zu klären, ob IV Leistungen für wichtige Sitzungen und Anlässe möglich sind. 

Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS zu finden.

Vorstellungsgespräche und 1. Arbeitstag

Je nach Ausweis organisiert PROCOM die Kostenübernahme für Dolmetschende am Vorstellungsgespräch oder es müssen andere Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden.

Die PROCOM kann für eine Kostenübernahme für Dolmetschende am 1. Arbeitstag angefragt werden.

Sitzungen bei Gemeinden, einem Amt oder dem Kanton

Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung sowie Art. 2 Abs. 4 i.V.m Art.3 lit. und Art. 8 Abs. 2 regelt, dass gehörlose und hörbehinderte Personen Anspruch auf Gebärdensprachdolmetschende bei Dienstleistungen des Gemeinwesens (Ämter, Gerichte, Polizei, Schule) haben. Die Behörden müssen diese Einsätze selber bei der PROCOM bestellen und sind für die Kostenübernahme verantwortlich.

Wann braucht es Gebärdensprachdolmetschende

Bei allen wichtigen Terminen und Gesprächen sowie Anlässen am Arbeitsplatz. Wenn du eine Dolmetschdienstleistung in Anspruch nehmen möchtest und nicht weisst, wie du vorgehen musst, dann melde dich bei uns. Wir helfen dir gerne weiter: info@dima-glz.ch.

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