Für Schweizer Bürger:innen

Wo und wann kannst du Dolmestchdienstleistungen in Anspruch nehmen? Auf was musst du bei einer Buchung achten und wo wendest du dich bei einem Notfall hin. Wir informieren dich über die Unterstützungsmöglichkeiten.

Gebärdensprachdolmetschende am Arbeitsplatz

Schweizer Bürger:innen sind IV berechtigt. Mit einer Arbeitsplatzverfügung werden bis zu CHF 20’050 pro Jahr von der IV gemäss Art.9 HVI bezahlt. Das sind umgerechnet ca. 10 Stunden Dolmestchdienstleistungen pro Monat. Du bestellt diese bei der PROCOM. Die PROCOM rechnet den Betrag direkt mit der IV ab. Bespreche deine Situation mit deinem Arbeitgeber und bitte ihn dir eine Arbeitsplatzverfügung auszustellen.

Weitere Informationen dazu, sind auf der Webseite des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS zu finden.

Auf was muss ich achten?

Gebärdensprachdolmetschende sollten mindestens 2 Wochen im Voraus bestellt werden.

Gibt es einen Text oder eine Präsentation zum Anlass? Dann sende diese frühzeitig an den/die Gebärdensprachdolmetscher:in.

Gebärdensprachdolmetschende für Weiterbildungen

Wenn du eine Aus- oder Weiterbildung machen möchtest musst du 3 MOnate vor dem Start der Weiterbildung einen Antrag bei der IV einreichen. Art. 13 BehiG regelt: Wer eine Aus- oder Weiterbildung für den Beruf macht, kann bei der IV einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Die IV meldet sich bei der PROCOM für einen Kostenvoranschlag. Ob die Kosten übernommen werden wird von Fall zu Fall entschieden.

Arztbesuche & Notfälle

Die Kosten für mediznische Arztbesuche werden von der IV übernommen. Denk daran, den Dolmetscher frühzeitig bei der PROCOM zu bestellen. Für Notfälle kannst du die PROCOM 24/7 via der App myPROCOM erreichen:
Informationen zum Download auf Android Geräten
Informationen zum Download auf IOS Geräten

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